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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Kurszeiten und Kursorte werden jeweils am Kursort ausgehängt. Die Teilnahmebedingungen sind wie folgt geregelt.

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er selbst einschätzen muss, ob die Teilnahme am Kurs zu gesundheitlichen Risiken führt. „moments“ rät ausdrücklich dazu, bei Unsicherheiten vor der Teilnahme an den Kursen ärztlichen Rat einzuholen. Falls ärztliche Bedenken an der Teilnahme bestehen, verpflichtet sich der Teilnehmer dies dem Kursleiter mitzuteilen.

1. Zahlung, Fälligkeit:
Der monatliche Teilnehmerbeitrag beträgt 39,90 EUR inkl. MwSt. (Flatrate). Sollte sich der MwSt-Satz ändern, ist der Betrag
entsprechend anzupassen.
Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die monatlichen Beiträge
werden auch in den Schulferien des Landes Baden-Württemberg fällig, obwohl innerhalb der Schulferien keine Kurse stattfinden.
„moments“ behält sich vor, gegebenenfalls Teilbeträge anteilig für die erteilten Stunden abzurechnen.
Für die Beiträge ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

2. Kosten bei Rückbuchungen:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung
aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen, zusätzlichen Kosten vom Teilnehmer zu tragen.

3. Zahlungsverzug:
Gerät der Teilnehmer schuldhaft mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug. So behält sich „moments“ das Recht einer außerordentlichen fristlosen Kündigung vor. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung ist der Teilnehmer nicht mehr berechtigt, an Kursen teilzunehmen.
„moments“ behält sich vor, Schadensersatz in Form des entgangenen Gewinns geltend zu machen. Üblicherweise fallen dann die Monatsbeiträge bis zum Zeitpunkt der nächsten möglichen ordentlichen Kündigung an. Dem Teilnehmer wird nachgelassen, zu beweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Sonderkurse:
Von der Flatrate ausgenommen sind geschlossene Kurse, sowie die Kurse Yoga, Sport nach Krebs und Teenpower. Diese
werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Sonderaktionen in den Ferien.

5. Minderjährige:
Minderjährigen ist eine Teilnahme nur mit Einwilligung des jeweiligen Sorgeberechtigten möglich.

 

6. Hausordnung:

„moments“ ist berechtigt, eine für die Teilnehmer verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Räume des Studios. Der Teilnehmer erkennt an, dass „moments“ zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios Weisungen im Einzelfall erteilen kann. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. „moments“ bzw. der jeweilige Kursleiter übt das Hausrecht aus.


7. Pflichten des Teilnehmers:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) dem Studio
unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung die Daten nicht
unverzüglich mitteilt, hat der Teilnehmer zu tragen.

8. Laufzeit:
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Wenn der Teilnehmer nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung des § 126 BGB erfolgen. Die elektronische Form gemäß § 126 a BGB ist ausgeschlossen.
Innerhalb der gleichen Kündigungsfrist kann „moments“ dem Teilnehmer kündigen.

 

9. Sonderkündigungsrechte:
a)

Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Teilnehmerbeitrags oder eines nicht unerheblichen Teils der Beiträge im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als  zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Beitrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Beiträge für zwei Monate erreicht oder wenn der Teilnehmer seine Beiträge ständig unpünktlich zahlt.

b) Ruhen/Aufhebung
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis aus gesundheitlichen oder sonstigen persönlichen Gründen ausgesetzt werden.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dann um den Aussetzungszeitraum. Bei Aussetzung des Vertrages ist der Teilnehmer von der Verpflichtung, die Monatsbeiträge zu bezahlen, befreit. „moments“ ist von der Pflicht, Kurse durchzuführen, befreit. Die Kündigungsfrist verlängert sich ebenfalls um den Aussetzungszeitraum.
Bei der Bestimmung, ob ein Ruhen des Vertrages oder eine Aufhebung des Vertrages in Betracht kommt, ist auf die
beiderseitigen, vertraglichen Interessen abzustellen.
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes und einer Entfernung von mehr als 30 km zum Studiostandort steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende gegen Vorlage der Anmeldebestätigung der jeweiligen neuen Stadt oder Gemeinde möglich.

10. Mindestteilnehmerzahl:

„moments“ behält sich vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird (Mindestteilnehmerzahl: 3), den Kurs ersatzlos

ausfallen zu lassen. Sollte die maximale Teilnehmerzahl im Kursraum überschritten werden, behält sich „moments“ vor, geeignete Maßnahmen zur Sicherheit zu treffen.

11. Haftung:

Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von „moments“ zurückzuführen.

Die Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz von „moments“ und gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beschränkt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen
Pflichtverletzung von „moments“ oder einer vorsätzlichen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „moments“ beruhen, wird ausgeschlossen.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des
Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

13. Schriftform/Nebenabreden:

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Absehen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

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